{"id":3704,"date":"2019-04-09T13:34:34","date_gmt":"2019-04-09T13:34:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.warex-valve.com\/?page_id=3704"},"modified":"2025-04-04T14:11:54","modified_gmt":"2025-04-04T14:11:54","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.warex-valve.com\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_6 1_6 fusion-one-sixth fusion-column-first\" style=\"--awb-bg-size:cover;width:16.666666666667%;width:calc(16.666666666667% - ( ( 4% + 4% ) * 0.16666666666667 ) );margin-right: 4%;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-column-wrapper-legacy\"><div class=\"fusion-clearfix\"><\/div><\/div><\/div><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-1 fusion_builder_column_2_3 2_3 fusion-two-third\" style=\"--awb-bg-size:cover;width:66.666666666667%;width:calc(66.666666666667% - ( ( 4% + 4% ) * 0.66666666666667 ) );margin-right: 4%;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-column-wrapper-legacy\"><div class=\"fusion-title title fusion-title-1 fusion-sep-none fusion-title-text fusion-title-size-one\"><h1 class=\"fusion-title-heading title-heading-left fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"margin:0;--fontSize:50;line-height:1.4;\"><span style=\"background: black; color: white; text-transform: uppercase; font-size: 30px; padding: 5px 5px 5px 5px;\">General terms &amp; conditions <\/span><\/h1><\/div><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><p><strong>General Terms and Conditions of Sale and Delivery of Warex-Valve GmbH<\/strong><\/p>\n<p>Form-Nr. 207 Stand 07.02.2018<\/p>\n<p><strong class=\"rot\">1. Allgemeines<\/strong><\/p>\n<p><strong>1.1<\/strong> Soweit Vertr\u00e4ge mit der Warex-Valve GmbH schriftlich geschlossen werden oder ein der Warex-Valve GmbH erteilter Auftrag schriftlich best\u00e4tigt wird, wird vermutet, dass der schriftlich fixierte Inhalt der Vereinbarung vollst\u00e4ndig und richtig ist. Dem Besteller bleibt es unbenommen, den Beweis dafu\u0308r anzutreten, dass aufgrund mu\u0308ndlicher Vereinbarung von dem schriftlich fixierten Inhalt abgewichen worden ist.<br \/><strong>1.2<\/strong> Allen Lieferungen und Leistungen der Warex-Valve GmbH liegen ausschlie\u00dflich unsere AGBs zugrunde; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdru\u0308cklich widersprechen.<br \/><strong>1.3<\/strong> Die Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Warex-Valve GmbH gelten auch fu\u0308r alle zuku\u0308nftigen Gesch\u00e4fte mit dem Besteller.<\/p>\n<p><strong class=\"rot\">2. Preisstellung<\/strong><\/p>\n<p><strong>2.1<\/strong> Alle Preise gelten ab Werk bzw. Lager einschlie\u00dflich Verladung, ohne Verpackung, ohne Transportversicherung und ohne Umsatzsteuer vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung.<\/p>\n<p><strong class=\"rot\">3. Lieferumfang und Lieferfrist<\/strong><\/p>\n<p><strong>3.1<\/strong> Der Lieferumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung der Warex-Valve GmbH.<br \/><strong>3.2<\/strong> Konstruktions- oder Form\u00e4nderungen, die auf Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zuru\u0308ckzufu\u0308hren sind, bleiben w\u00e4hrend der Lieferzeit vorbehalten, sofern dadurch der Liefergegenstand nicht erheblich ver\u00e4ndert wird und die \u00c4nderungen fu\u0308r den Besteller zumutbar sind. Lieferfristen werden mit der Ma\u00dfgabe vereinbart, dass die bei normalem Ablauf der Fertigung eingehalten werden k\u00f6nnen. Sie beginnen mit dem Datum ihrer schriftlichen Best\u00e4tigung, jedoch erst, wenn der Besteller von ihm geschuldete Mitwirkungshandlung erbracht hat, insbesondere Unterlagen beschafft, Bestellungen vorgenommen, erforderliche Formalit\u00e4ten erfu\u0308llt und vereinbarte Anzahlungen geleistet hat.<br \/><strong>3.3<\/strong> Lieferfristen und Termine verl\u00e4ngern sich bei einer Behinderung \u2013 auch durch Zulieferer von Warex-Valve GmbH \u2013 angemessen. Insbesondere u\u0308bernimmt Warex-Valve GmbH kein Verz\u00f6gerungsrisiko durch Arbeitsk\u00e4mpfe oder andere unvorhergesehene Ereignisse, die au\u00dferhalb des Verantwortungsbereichs von Warex-Valve GmbH liegen (h\u00f6here Gewalt und Vorbehalt der Selbstbelieferung), soweit diese Verz\u00f6gerungsgru\u0308nde auf die Fertigung und Ablieferung des Vertragsgegenstandes Einfluss nehmen k\u00f6nnen. Warex-Valve GmbH hat solche Behinderungen auch dann nicht zu vertreten, wenn bereits bei Eintritt der Behinderung Lieferungsverzug bestand. Warex-Valve GmbH verpflichtet sich, dem Besteller Beginn und Ende dieser Behinderungen unverzu\u0308glich mitzuteilen. Wird durch diese Behinderung die Durchfu\u0308hrung des Auftrags fu\u0308r Warex-Valve GmbH unzumutbar erschwert, wird Warex-Valve GmbH von der Leistungspflicht befreit. Warex Valve GmbH wird den Besteller in diesem Fall unverzu\u0308glich u\u0308ber die Nichtverfu\u0308gbarkeit informieren und etwaige erbrachte Gegenleistungen unverzu\u0308glich erstatten. Soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, sind Anspru\u0308che jeglicher Art des Bestellers aus der Verz\u00f6gerung durch die genannten, von Warex-Valve GmbH nicht zu vertretenden Behinderungen ausgeschlossen.<br \/><strong>3.4<\/strong> Warex-Valve GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszufu\u0308hren oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umst\u00e4nde bekannt werden, welche die Kreditwu\u0308rdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von Warex-Valve GmbH durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis gef\u00e4hrdet wird.<\/p>\n<p><strong class=\"rot\">4. Abnahme; Gefahrenu\u0308bergang und Transportversicherung<\/strong><\/p>\n<p><strong>4.1<\/strong> Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand abzunehmen. Soweit nicht ausdru\u0308cklich schriftlich anders vereinbart, erfolgt die \u00dcbergabe in Senden. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am \u00dcbergabeort zu pru\u0308fen. Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb derselben Frist abzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet voru\u0308bergehend an der Abnahme verhindert.<br \/><strong>4.2<\/strong> Bleibt der Besteller mit der Abnahme des Liefergegenstandes l\u00e4nger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige schuldhaft im Ru\u0308ckstand, so ist die Warex-Valve GmbH nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten, oder Schadensersatz wegen Nichterfu\u0308llung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Abnahme ernsthaft oder endgu\u0308ltig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Abnahme nicht im Stande ist.<br \/><strong>4.3<\/strong> Die Gefahr geht mit der \u00dcbergabe des Liefergegenstandes auf den Besteller u\u0308ber, bei einer Versendung an ihn mit der \u00dcbergabe (wobei der Beginn des Verladevorgangs ma\u00dfgeblich ist) an den Spediteur, Frachtfu\u0308hrer oder sonst zur Ausfu\u0308hrung der Versendung bestimmten Dritten. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verk\u00e4ufer noch andere Leistungen (ZB. Versand oder Installation) u\u0308bernommen hat. Verz\u00f6gert sich der Versand oder die \u00dcbernahme infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Besteller liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Besteller u\u0308ber, an dem der Verk\u00e4uferversand bereit ist und dies dem Besteller angezeigt hat.<br \/><strong>4.4<\/strong> Die Transportversicherung erfolgt durch die Warex-Valve GmbH fu\u0308r Rechnung des Bestellers, falls keine gegenteilige Weisung von ihm vorliegt oder er die Ware nicht selbst abholt.<\/p>\n<p><strong class=\"rot\">5. Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p><strong>5.1<\/strong> Mangels besonderer Vereinbarungen sind Rechnungen der Warex-Valve GmbH innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zahlbar.<br \/><strong>5.2<\/strong> Scheck- und Wechselhergaben erfolgen erfu\u0308llungshalber und gelten erst nach Einl\u00f6sung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit der Warex-Valve GmbH. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankm\u00e4\u00dfigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen. Bei jeglicher Wechselnahme unsererseits entf\u00e4llt ein Skontoabzug.<br \/><strong>5.3<\/strong> H\u00e4lt der Besteller die Zahlungsfrist nicht ein, so ger\u00e4t er ohne Mahnung in Verzug. Verzugszinsen berechnet die Warex-Valve GmbH mit 9 % p.a. u\u0308ber dem Basiszinssatz der europ\u00e4ischen Zentralbank. Sie sind h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn die Warex-Valve GmbH eine Belastung mit einem h\u00f6heren Zinssatz hat oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist.<br \/><strong>5.4<\/strong> Stellt der Besteller seine Zahlungen ein, liegt eine \u00dcberschuldung vor oder wird die Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder kommt der Besteller mit der Einl\u00f6sung f\u00e4lliger Wechsel oder Schecks in Verzug, so wird die Gesamtforderung der Warex-Valve GmbH sofort f\u00e4llig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse des Bestellers. Die Warex-Valve GmbH ist in diesen F\u00e4llen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten.<br \/><strong>5.5<\/strong> Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist die Zuru\u0308ckhaltung von Zahlungen wegen Gegenanspru\u0308chen des Bestellers sowie die Aufrechnung mit solchen Anspru\u0308chen ausgeschlossen, es sei denn, dass diese Gegenanspru\u0308che unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\n<p><strong class=\"rot\">6. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p><strong>6.1<\/strong> Die Warex-Valve GmbH beh\u00e4lt sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Besteller vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit die Warex-Valve GmbH Forderungen gegenu\u0308ber dem Besteller in laufende Rechnung bucht (Kontokorrent-Vorbehalt).<br \/><strong>6.2<\/strong> Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Warex-Valve GmbH nach angemessener Fristsetzung berechtigt, den Liefergegenstand zuru\u0308ckzunehmen; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zuru\u0308cknahme des Liefergegenstandes durch die Warex-Valve GmbH liegt stets ein Ru\u0308cktritt vom Vertrag. In der Pf\u00e4ndung des Liefergegenstandes liegt ebenfalls stets ein Ru\u0308cktritt vom Vertrag. Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller der Warex-Valve GmbH unverzu\u0308glich schriftlich zu benachrichtigen, damit die Warex-Valve GmbH ggf. Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Warex-Valve GmbH die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller fu\u0308r den der Warex-Valve GmbH entstandenen Ausfall.<br \/><strong>6.3<\/strong> Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiterzuver\u00e4u\u00dfern; er tritt der Warex-Valve GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des Faktura-Endbetrages (einschlie\u00dflich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterver\u00e4u\u00dfert worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach deren Abtretung erm\u00e4chtigt. Die Befugnis von Warex-Valve GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberu\u0308hrt; jedoch verpflichtet sich die Warex-Valve GmbH, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall kann die Warex-Valve GmbH verlangen, dass der Besteller der Warex-Valve GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.<br \/><strong>6.4<\/strong> Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Besteller wird stets fu\u0308r die Warex-Valve GmbH vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, der Warex-Valve GmbH nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwirbt die Warex-Valve GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. Fu\u0308r die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das Gleiche wie fu\u0308r die Vorbehaltsware.<br \/><strong>6.5<\/strong> Wird der Liefergegenstand mit anderen, der Warex-Valve GmbH nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt die Warex-Valve GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgte die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller der Warex-Valve GmbH anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum u\u0308bertr\u00e4gt. Der Besteller verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum fu\u0308r die Warex-Valve GmbH.<br \/><strong>6.6<\/strong> Der Besteller tritt der Warex-Valve GmbH die Forderungen zur Sicherung der Forderungen von Warex-Valve GmbH gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstu\u0308ck gegen einen Dritten erwachsen.<br \/><strong>6.7<\/strong> Die Warex-Valve GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % u\u0308bersteigt.<\/p>\n<p><strong class=\"rot\">7. Gew\u00e4hrleistung und Haftung <\/strong><\/p>\n<p><strong>7.1<\/strong> Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt ein Jahr ab \u00dcbergabe oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Die gelieferten Gegenst\u00e4nde sind unverzu\u0308glich nach \u00dcbergabe an den Besteller oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgf\u00e4ltig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn Warex-Valve GmbH nicht eine M\u00e4ngelru\u0308ge hinsichtlich offensichtlicher M\u00e4ngel oder anderer M\u00e4ngel, die bei einer unverzu\u0308glichen, sorgf\u00e4ltigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel fu\u0308r den<br \/>Besteller bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne n\u00e4here Untersuchung erkennbar war, in Schriftform zugegangen ist. Sofern der Mangel rechtzeitig angezeigt wird, bessert die Warex-Valve GmbH nach ihrer Wahl am Verwendungsort oder in einem der Lieferwerke nach oder liefert Ersatz, sofern der Mangel im Zeitpunkt des Gefahru\u0308bergangs vorhanden war. Sofern Teile ersetzt werden, gehen die alten Teile in das Eigentum der Warex-Valve GmbH u\u0308ber. Gew\u00e4hrleistungsanspru\u0308che setzen in jedem Fall voraus, dass die Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Warex-Valve GmbH befolgt werden. Eine Haftung tritt ferner nicht ein, wenn \u00c4nderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht der Originalspezifikation entsprechen. Sofern die Warex-Valve GmbH substantiiert darlegt, dass einer der genannten Umst\u00e4nde den Mangel herbeigefu\u0308hrt hat, tr\u00e4gt der Besteller die Beweislast dafu\u0308r, dass die genannten Umst\u00e4nde nicht fu\u0308r den Mangel kausal waren. Die Gew\u00e4hrleistung ist ausgeschlossen, wenn der Besteller ohne vorherige Zustimmung der Warex-Valve GmbH \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten vornimmt oder vornehmen l\u00e4sst. Ferner sind Gew\u00e4hrleistungsanspru\u0308che solange ausgeschlossen, wie der Besteller mit Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist, die von ihm an die Warex-Valve GmbH zu leisten sind. Dazu geh\u00f6ren auch Anspru\u0308che aus anderen, zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverh\u00e4ltnissen oder Vertr\u00e4gen. Bei M\u00e4ngeln von Bauteilen anderer Hersteller, die Warex-Valve GmbH aus lizenzrechtlichen oder tats\u00e4chlichen Gru\u0308nden nicht beseitigen kann, wird Warex-Valve GmbH nach ihrer Wahl ihre Gew\u00e4hrleistungsanspru\u0308che gegen die Hersteller und Lieferanten fu\u0308r Rechnung des Bestellers gelten machen oder an den Besteller abtreten. Gew\u00e4hrleistungsanspru\u0308che gegenu\u0308ber Warex-Valve GmbH bestehen bei derartigen M\u00e4ngeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Ma\u00dfgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspru\u0308che gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. W\u00e4hrend der Dauer des Rechtsstreits ist die Verj\u00e4hrung der betreffenden Gew\u00e4hrleistungsanspru\u0308che des Bestellers gegen Warex-Valve GmbH gehemmt.<br \/><strong>7.2<\/strong> Die fu\u0308r die Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten werden von der Warex-Valve GmbH u\u0308bernommen. Das gilt jedoch nur insoweit, als der Vertragsgegenstand nach Gefahru\u0308bergang an dem Ort verbleibt, zu dem er von der Warex-Valve GmbH geliefert worden ist, es sei denn, das Verbringen an einen anderen Ort entspricht dem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch der Sache. Fu\u0308r in das Ausland verbrachte Vertragsgegenst\u00e4nde gilt das jedoch nicht, insoweit gilt der Gew\u00e4hrleistungsfall am Ort des Grenzu\u0308bertritts als entstanden. Erstattet werden jeweils nur die Kosten des gu\u0308nstigsten Versandweges.<br \/><strong>7.3<\/strong> Haftet Warex-Valve GmbH nach Ziff. 7.1 fu\u0308r einen Mangel auf Nachbesserung oder, falls diese nicht m\u00f6glich ist oder nach Wahl der Warex-Valve GmbH auf Ersatzlieferung, kann der Besteller, sofern die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung wiederum mangelbehaftet ist, erneut Nachbesserung verlangen. Die Warex-Valve GmbH ist berechtigt, eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach ihrer Wahl vorzunehmen. Setzt der Besteller zur mangelfreien Nachbesserung oder mangelfreien Ersatzlieferung eine angemessene Frist und ist der Mangel immer noch vorhanden oder wird eine erneute Nachbesserung\/Ersatzlieferung von der Warex-Valve GmbH nicht vorgenommen, beschr\u00e4nkt sich das Recht des Bestellers auf Minderung, \u00a7 441 BGB. Ist die Beschr\u00e4nkung auf den Minderungsanspruch fu\u0308r den Besteller unzumutbar, stehen ihm die Rechte aus \u00a7 440 BGB zu. Im Falle des Schadensersatzes ist jedoch die Haftungsh\u00f6he begrenzt auf den Wert der Lieferung. Weitergehende Anspru\u0308che deswegen sind, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, ausgeschlossen.<br \/><strong>7.4<\/strong> Von jeglicher Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen sind Verbrauchs- und Verschlei\u00dfteile, soweit der Mangel lediglich in den bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfem Gebrauch zu erwartenden Verschlei\u00df- und Verbrauchserscheinungen besteht.<br \/>Daru\u0308ber hinaus sind Gew\u00e4hrleistungsanspru\u0308che ausgeschlossen, die M\u00e4ngel betreffen durch unsachgem\u00e4\u00dfe Lagerung, ungeeignete Betriebs- und Einbauverh\u00e4ltnisse, unsachgem\u00e4\u00dfe Fremdmontage oder die durch andere, durch den Besteller gesetzte Ursachen, entstanden sind.<br \/><strong>7.5<\/strong> Die Haftung von Warex-Valve GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unm\u00f6glichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder unerlaubter Handlung, ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach folgender Ma\u00dfgabe eingeschr\u00e4nkt:<br \/>Die Warex-Valve GmbH haftet nicht:<br \/>\u2212 im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfu\u0308llungsgehilfen;<br \/>\u2212 im Falle grober Fahrl\u00e4ssigkeit ihrer nichtleitenden Angestellten oder sonstigen Erfu\u0308llungsgehilfen,<br \/>soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen zur rechtzeitigen, m\u00e4ngelfreien Lieferung und Installation sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Besteller die vertragsgem\u00e4\u00dfe Verwendung des Liefergegenstands erm\u00f6glichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Bestellers oder Dritten oder des Eigentums des Bestellers vor erheblichen Sch\u00e4den bezwecken.<br \/>Soweit die Warex-Valve GmbH gem\u00e4\u00df vorstehender Regelung dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Sch\u00e4den begrenzt, die die Warex-Valve GmbH bei Vertragsschluss als m\u00f6gliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgehen hat oder unter Beru\u0308cksichtigung der Umst\u00e4nde, die ihr bekannt waren oder die sie h\u00e4tte erkennen mu\u0308ssen, bei Anwendung verkehrsu\u0308blicher Sorgfalt h\u00e4tte voraussehen mu\u0308ssen. Mittelbare Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den, die Folge von M\u00e4ngeln des Liefergegenstands sind, sind au\u00dferdem nur ersatzf\u00e4hig, soweit solche Sch\u00e4den bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.<br \/>Die vorstehenden Haftungsausschlu\u0308sse und -beschr\u00e4nkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfu\u0308llungsgehilfen der Warex-Valve GmbH.Soweit die Warex-Valve GmbH technische Ausku\u0308nfte gibt oder beratend t\u00e4tig wird und diese Ausku\u0308nfte oder Beratungen nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang geh\u00f6ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.<br \/>Die vorstehenden Einschr\u00e4nkungen gelten nicht fu\u0308r die Haftung der Warex-Valve GmbH wegen vors\u00e4tzlichen Verhaltens, fu\u0308r garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.<br \/><strong>7.6<\/strong> Alle Anspru\u0308che auf Gew\u00e4hrleistung gegen die Warex-Valve GmbH sind nicht abtretbar.<\/p>\n<p><strong class=\"rot\">8. Erfu\u0308llungsort und Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p><strong>8.1<\/strong> Erfu\u0308llungsort fu\u0308r die von der Warex-Valve GmbH zu erbringenden Sachleistungen ist DE &#8211; 48308 Senden. Erfu\u0308llungsort fu\u0308r alle Geldleistungen ist DE &#8211; 48308 Senden.<br \/><strong>8.2<\/strong> Bei allen sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten, wie auch fu\u0308r Scheck- und Wechselklagen, sowie Verfahren auf Erlass eines Arrestes oder einstweiligen Verfu\u0308gung, ist, wenn der Besteller ein Vollkaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das fu\u0308r den Hauptsitz der Warex-Valve GmbH zust\u00e4ndig ist. Die Warex-Valve GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.<br \/><strong>8.3<\/strong> Es gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen u\u0308ber den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat. Das UN-Kaufrecht (GISG) findet keine Anwendung.<\/p>\n<p><strong class=\"rot\">9. Sonstiges<\/strong><\/p>\n<p><strong>9.1<\/strong> \u00dcbertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit der Warex-Valve GmbH geschlossenen Vertrag bedu\u0308rfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der Warex-Valve GmbH.<br \/><strong>9.2<\/strong> Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchfu\u0308hrbar sein oder werden, so bleibt die Gu\u0308ltigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberu\u0308hrt. In diesem Fall gelten zur Ausfu\u0308llung der Lu\u0308cke diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart h\u00e4tten, wenn sie die Regelungslu\u0308cke gekannt h\u00e4tten.<br \/>Hinweis:<br \/>Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass Warex-Valve GmbH Daten aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis nach \u00a7 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbeh\u00e4lt, die Daten, soweit f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung erforderlich, dritten (ZB. Versicherungen) zu \u00fcbermitteln<\/p>\n<\/div><div class=\"fusion-clearfix\"><\/div><\/div><\/div><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-2 fusion_builder_column_1_6 1_6 fusion-one-sixth fusion-column-last\" style=\"--awb-bg-size:cover;width:16.666666666667%;width:calc(16.666666666667% - ( ( 4% + 4% ) * 0.16666666666667 ) );\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-column-wrapper-legacy\"><div class=\"fusion-clearfix\"><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"om_disable_all_campaigns":false,"inline_featured_image":false,"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"_uf_show_specific_survey":0,"_uf_disable_surveys":false,"footnotes":""},"class_list":["post-3704","page","type-page","status-publish","hentry"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.warex-valve.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3704","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.warex-valve.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.warex-valve.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.warex-valve.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.warex-valve.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3704"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.warex-valve.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3704\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8757,"href":"https:\/\/www.warex-valve.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3704\/revisions\/8757"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.warex-valve.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3704"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}